ENSI veröffentlicht revidiertes Organisationsreglement
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein revidiertes Organisationsreglement. Das Reglement legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.
Das Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG) beauftragt den ENSI-Rat, ein Organisationsreglement zu erlassen. Die überarbeitete Fassung des Organisationsreglements tritt am 18. Juni 2025 in Kraft. Die Version vom 19. März 2025 wird aufgehoben.
Im Sinne der Transparenz macht das ENSI sein Organisationsreglement auf der Website auch der Öffentlichkeit zugänglich. Das Reglement definiert insbesondere Einzelheiten zu Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren des ENSI-Rats und der Geschäftsleitung.
Der ENSI-Rat besteht aus sieben vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Unter anderem legt er für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele fest, überwacht die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit, genehmigt die Jahresrechnung und erlässt das Organisations- und das Personalreglement sowie die Gebührenverordnung des ENSI.
Die Geschäftsleitung (GL) des ENSI setzt sich aus dem Direktor sowie den Leiterinnen und Leitern der verschiedenen Bereiche des ENSI zusammen, wie sie im Organigramm beschrieben sind. Als operatives Organ des ENSI ist die GL insbesondere für den Erlass von Verfügungen und die Verabschiedung von Gutachten in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung, die Umsetzung von strategischen Vorgaben des ENSI-Rats, die Einstellung des Personals und die Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien für die Aufsichtstätigkeit verantwortlich. Zudem unterstützt die GL den ENSI-Rat bei seinen Aufgaben, informiert die Öffentlichkeit und vertritt das ENSI in internationalen Organisationen.
Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2024 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat beurteilt die Aufsichtstätigkeit des ENSI über die Schweizer Kernanlagen als verantwortungsvoll, angemessen und von hoher Qualität.
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Die Unabhängigkeit des ENSI: Plädoyer des ENSI-Rat-Präsidenten
In seinem Vortrag am BFE-ENSI-PSI-Neujahrsgespräch 2022 betont der Präsident des ENSI-Rates, Andreas Abegg, die Bedeutung einer wirksamen Trennung der nuklearen Aufsicht von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen.
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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI – Neue Leitung des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke
Der ENSI-Rat hat am 1. November 2021 Annette Ramezanian zur neuen Leiterin des Bereichs Aufsicht Kernkraftwerke des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI gewählt. Sie wird ihr Amt am 1. Januar 2022 antreten.
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Marc Kenzelmann wird neuer ENSI-Direktor
Der ENSI-Rat hat am 28. August 2019 Marc Kenzelmann zum neuen Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI gewählt. Er wird sein Amt am 1. Juli 2020 antreten. Der bisherige Vizedirektor des Bundesamtes für Energie BFE wird damit Nachfolger von Hans Wanner.
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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein Organisationsreglement. Dieses legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.
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Positionspapier konkretisiert Aufsicht über geologische Tiefenlager
Im neuen Positionspapier „Aufsicht über geologische Tiefenlager“ äussern sich der Rat und die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI unter anderem zur Rollenteilung zwischen dem ENSI und den Aufsichtspflichtigen.
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Die Unabhängigkeit des ENSI ist mehrfach gesichert
Aufsichtsbehörden über die nukleare Sicherheit müssen unabhängig sein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI erfüllt diese Anforderung und stützt sich dabei auf internationale, nationale und interne Vorgaben.
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Michael Wieser wird neuer Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung
Der 44-Jährige ersetzt Felix Altorfer, der seit dem 1. August 2012 den neu geschaffenen Direktionsstab führt, und wird Mitglied der Geschäftsleitung.